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BGH, 17.12.2003 - IV ZR 412/02 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Beschlusses wegen der versehentlichen Auslassung des Kostenausspruchs - Vorliegen eines offenbaren Versehens
- Wolters Kluwer
Berichtigung wegen versehentlicher Auslassung der Kostenentscheidung in der Beschlussfassung - Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit bei zweifelsloser Versehentlichkeit der Unvollständigkeit des Beschlusstenors
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 319
Berichtigung einer Senatsentscheidung wegen versehentlicher Auslassung des Kostenausspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- BGH, 24.09.2003 - IV ZR 412/02
- BGH, 17.12.2003 - IV ZR 412/02 (1)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.1993 - IX ZR 192/91
Auszug aus BGH, 17.12.2003 - IV ZR 412/02
Offenbar ist ein Irrtum, wenn er sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder mindestens aus den Umständen bei ihrem Erlaß ergibt (BGH, Beschluß vom 8. Juli 1993 - IX ZR 192/91 - BGHR ZPO § 319 Nichtannahmebeschluß 1).
- BGH, 22.09.2009 - IV ZR 128/08
Berichtigung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei …
Offenbar ist ein Irrtum, wenn er sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder mindestens aus den Umständen bei ihrem Erlass ergibt (BGH…, Beschluss vom 8. Juli 1993 - IX ZR 192/91 -BGHR ZPO § 319 Nichtannahmebeschluss 1; Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2003 - IV ZR 412/02 - unveröffentlicht).